Batteriegesetz

Batteriegesetz und Hinweise zur Batterierücknahme

In vielen Elektro- und Elektronikgeräten befinden sich Batterien. Deren problemlose Entnehmbarkeit muss vom Hersteller dieser Geräte sichergestellt sein. Sofern wir unseren Kunden Batterien oder Akkus verkaufen, sind wir - laut Batterieverordnung - als Händler verpflichtet, unsere Kunden über folgende Punkte zu informieren:

Altbatterien und/oder Akkus, die Abfälle sind, entsorgen Sie bitte - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - an einer kommunalen Sammelstelle bzw. an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen.

Achtung - die Entsorgung im Hausmüll ist nach der Batterieverordnung ausdrücklich verboten.

Haben Sie Ihre Batterien oder Akkus bei uns käuflich erworben, können Sie diese nach Gebrauch im Handel vor Ort kostenlos abgeben oder bei uns unter der folgenden Adresse unentgeltlich zurückgeben bzw. ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

A1-ESD equipment GmbH
Keldersstr. 15
42697 Solingen


Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“



Noch ein weiterer Hinweis: Für Hersteller und Importeure bestehen Kennzeichnungspflichten für alle Batterien und Akkus. Sie sind mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen. Bei der Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind die chemischen Symbole Cd, Pb, Hg hinzuzufügen.