Verhaltenskodex für Lieferanten

Dieser Kodex beschreibt, was wir von Unternehmen erwarten, die uns Waren oder Dienstleistungen liefern. Er ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen und gilt zusätzlich zu diesen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die hier genannten Anforderungen auch an ihre eigenen Vorlieferanten weitergeben.

1. Recht und Gesetz

Der Lieferant hält alle für ihn geltenden Gesetze und behördlichen Auflagen ein, einschließlich der Vorschriften zu Arbeit, Umwelt, Steuern, Zoll und Außenwirtschaft.

2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

  • Keine Zwangsarbeit, keine Schuldknechtschaft, kein Einbehalt von Ausweisdokumenten oder Kautionen.
  • Keine Kinderarbeit. Einhaltung der nationalen Mindestaltervorschriften und der Übereinkommen ILO 138 und 182.
  • Keine Diskriminierung, keine Belästigung, keine körperliche oder psychische Bestrafung.
  • Vergütung und Arbeitszeit mindestens nach nationalem Recht und geltenden Tarifverträgen.
  • Anerkennung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
  • Sichere Arbeitsplätze, Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung von Schutzausrüstung, Unterweisung der Beschäftigten.

3. Umwelt

  • Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften und Genehmigungen.
  • Ordnungsgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen, Abfällen und Abwasser.
  • Vermeidung unnötigen Ressourcen- und Verpackungseinsatzes.

4. Integrität

  • Keine Korruption, keine Bestechung, keine unzulässigen Zuwendungen an unsere Beschäftigten.
  • Keine wettbewerbswidrigen Absprachen.
  • Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention.
  • Vertrauliche Behandlung von Informationen aus der Geschäftsbeziehung.

5. Produktkonformität

  • Die gelieferten Erzeugnisse entsprechen den vereinbarten Spezifikationen und den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
  • Konformitätserklärungen, Kennzeichnungen, Sicherheitsdatenblätter und Anleitungen werden vollständig und in der erforderlichen Sprachfassung bereitgestellt.
  • Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden unaufgefordert übermittelt.
  • Änderungen an Zusammensetzung, Herkunft oder Fertigungsstandort werden uns vor der Auslieferung mitgeteilt.
  • Keine Fälschungen, keine nicht autorisierten Nachbauten, keine Verletzung von Schutzrechten Dritter.

6. Konfliktmineralien

Der Lieferant unterhält angemessene Sorgfaltsprozesse für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold in Anlehnung an den OECD-Leitfaden. Auf Anfrage stellt er ein ausgefülltes Conflict Minerals Reporting Template oder eine gleichwertige Erklärung bereit. Weitere Angaben enthält unsere Erklärung zu Konfliktmineralien.

7. Außenwirtschaft und Sanktionen

Der Lieferant teilt uns unaufgefordert die zolltarifliche Einreihung, den Warenursprung und eine etwaige Ausfuhrlistung sowie die Einstufung nach der Verordnung (EU) 2021/821 mit. Er bestätigt, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden.

8. Hinweise und Nachweise

Der Lieferant ermöglicht seinen Beschäftigten, Verstöße zu melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Auf begründete Anfrage legt er geeignete Nachweise über die Einhaltung dieses Kodex vor.

9. Folgen von Verstößen

Bei belastbaren Hinweisen auf einen Verstoß fordern wir eine Stellungnahme und Abhilfemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist an. Bleiben diese aus oder wiegt der Verstoß schwer, behalten wir uns die Aussetzung von Bestellungen und die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

10. Anerkennung

Die Anerkennung dieses Kodex erfolgt durch Gegenzeichnung oder durch die Annahme unserer Bestellungen. Eine unterschriftsfähige Fassung stellen wir auf Anfrage bereit.

Kontakt: compliance@boxic24.com

Stand: August 2026
A1-ESD Equipment GmbH, Keldersstraße 15, 42697 Solingen, Deutschland