Zurück
DIN EN 818

Traglast von Anschlagmitteln nach Neigungswinkel berechnen

Je flacher ein Strang zieht, desto weniger darf er tragen. Dieser Ratgeber erklärt den Neigungswinkelbeiwert, die Rolle der Strangzahl und wie Sie die zulässige Tragfähigkeit einer Anschlagkette oder eines Hebebands korrekt berechnen.

5 Min.Stand: 2026-07Geprüft: Fachredaktion
Anschlagmittel ansehen
1,0-0,5
Neigungswinkelbeiwert je Winkel
60°
maximal zulässiger Neigungswinkel
2 Stränge
tragend statt vier
DIN EN 818
Norm für Anschlagketten
Inhalt
  1. Grundlagen Neigungswinkel
  2. Beiwert-Tabelle
  3. Strangzahl und Rechnung
  4. Häufige Fragen

Warum sinkt die Traglast mit dem Neigungswinkel?

Sobald ein Anschlagmittel nicht senkrecht, sondern schräg zieht, teilt sich die Last in eine tragende und eine seitlich ziehende Kraftkomponente auf. Je flacher der Strang steht, desto grösser wird die Strangkraft bei gleicher Last - genau deshalb muss die Nenntragfähigkeit mit einem Neigungswinkelbeiwert reduziert werden.

Der Neigungswinkel β ist der Winkel zwischen dem Strang und der Senkrechten (Lotrechten). Bei 0° hängt der Strang senkrecht und trägt voll, bei 45° wächst die Strangkraft bereits deutlich, bei 60° hat sie sich verdoppelt. Grössere Winkel als 60° sind nach DGUV Regel 100‑500 nicht zulässig.

Faustregel: Der Neigungswinkelbeiwert beträgt 1,0 bis 45° und sinkt bis 60° auf 0,5. Wird der Winkel über 60° hinaus vergrössert, ist das Anheben unzulässig, weil die Strangkraft unkontrolliert steigt.
Anschlagketten und Hebebänder

Welches Anschlagmittel für welche Last und Kante passt.

Zum Ratgeber

Welche Neigungswinkelbeiwerte gelten?

Die zulässige Last berechnet sich aus der Nenntragfähigkeit eines Stranges, multipliziert mit dem Neigungswinkelbeiwert und dem Strangfaktor. Die folgenden Beiwerte sind in DIN EN 818‑6 und der DGUV Regel 100‑500 festgelegt.

Bei einem symmetrischen Zweistrang wird die Nenntragfähigkeit eines Einzelstranges mit dem Faktor 1,4 (bis 45°) beziehungsweise 1,0 (bis 60°) multipliziert. Diese Werte enthalten den Neigungseinfluss bereits, weshalb Sie sie direkt aus der Anhängetabelle ablesen können.

  • Neigungswinkel bis 45°: Zweistrang trägt das 1,4-fache eines Einzelstranges.
  • Neigungswinkel 45° bis 60°: Zweistrang trägt nur noch das 1,0-fache.
  • Über 60° Neigungswinkel: Anheben verboten, Strangkraft zu hoch.
  • Immer den grösstmöglichen Winkel für die Berechnung annehmen.

Wie wirkt sich die Strangzahl auf die Traglast aus?

Ein Vierstrang trägt rechnerisch nicht das Doppelte eines Zweistranges. Da eine Last selten ideal symmetrisch verteilt ist, gelten bei drei- und viersträngigem Anschlag nur zwei Stränge als tragend. Der Strangfaktor bleibt deshalb bei 1,4 (bis 45°) beziehungsweise 1,0 (bis 60°).

Rechenbeispiel: Ein Einzelstrang trägt 2000 kg. Ein Vierstrang bei 45° trägt 2000 kg x 2,1 = 4200 kg - nicht 8000 kg, weil nur zwei Stränge als voll tragend gelten.
  • Zulässige Last = Nenntragfähigkeit Einzelstrang x Strangfaktor.
  • Bei asymmetrischer Last nur den ungünstigsten Strang ansetzen.
  • Kürzungshaken und geschnürte Anschlagart reduzieren die Tragfähigkeit zusätzlich.
  • Kennzeichnung und Anhängetabelle des Herstellers sind massgebend.

Häufige Fragen

Was ist der Neigungswinkelbeiwert?

Er reduziert die zulässige Traglast, wenn ein Strang schräg statt senkrecht zieht. Bis 45° beträgt er 1,0, zwischen 45° und 60° sinkt er bis auf 0,5. Über 60° ist das Anheben unzulässig.

Warum zählen bei einem Vierstrang nur zwei Stränge?

Weil sich die Last bei starren Anschlagmitteln nie ideal auf alle vier Stränge verteilt. Aus Sicherheitsgründen werden nur zwei Stränge als tragend gerechnet, der Strangfaktor bleibt daher bei 2,1 (bis 45°).

Wie berechne ich die zulässige Last konkret?

Zulässige Last = Nenntragfähigkeit eines Einzelstranges multipliziert mit dem Strangfaktor. Für den Winkel immer den grösstmöglichen tatsächlichen Neigungswinkel annehmen.

Welche Norm regelt die Tragfähigkeit von Anschlagketten?

DIN EN 818 für Rundstahlketten und DIN EN 1492 für Hebebänder und Rundschlingen, ergänzt durch die DGUV Regel 100‑500 zum sicheren Anschlagen von Lasten.

Passendes Anschlagmittel gesucht?

Wir liefern Anschlagketten, Hebebänder und Rundschlingen mit geprüfter Kennzeichnung und Anhängetabelle nach DIN EN 818 und DIN EN 1492.

Normgeprüft

Anschlagmittel nach DIN EN 818 und DIN EN 1492.

Klar gekennzeichnet

Tragfähigkeit und Anhängetabelle am Produkt.

Korrekt berechnet

Beiwerte und Strangfaktoren nach DGUV Regel 100-500.

Fachberatung

Unser Team unterstützt bei der Auswahl.