Gefahrgutverpackung nach ADR - welche Anforderungen gelten?
Wer Gefahrgut auf der Strasse versendet, braucht eine UN-geprüfte Verpackung mit korrekter Kennzeichnung. Dieser Ratgeber erklärt den UN-Code, die drei Verpackungsgruppen nach ADR und wie Sie eine bauartgeprüfte Versandeinheit richtig zusammenstellen.
Verpackungstechnik ansehenWarum reicht ein normaler Karton für Gefahrgut nicht?
Für den Strassentransport gefährlicher Güter gilt das Übereinkommen ADR. Es schreibt vor, dass viele Stoffe nur in einer UN-geprüften (bauartgeprüften) Verpackung befördert werden dürfen. Diese Verpackung hat genormte Fall-, Stapel- und Dichtheitsprüfungen bestanden und trägt einen eingeprägten UN-Code.
Ein handelsüblicher Karton oder Kanister ohne Zulassung ist unzulässig, sobald der Stoff einer UN-Nummer und einer Verpackungsgruppe zugeordnet ist. Die Zuordnung ergibt sich aus der Gefahrguttabelle 3.2 des ADR und legt fest, welche Verpackungsanweisung (zum Beispiel P001 für flüssige Stoffe) anzuwenden ist.
Wie liest man den UN-Code auf der Verpackung?
Der UN-Code beginnt mit dem Verpackungssymbol (ein u n im Kreis) und codiert Bauart, Werkstoff, Verpackungsgruppe, Prüfmasse oder Dichte, Prüfdruck, Baujahr und Zulassungsland. So erkennen Sie auf einen Blick, wofür die Verpackung freigegeben ist.
- X = geprüft für Verpackungsgruppe I, II und III (gefährlichste Güter).
- Y = geprüft für Verpackungsgruppe II und III.
- Z = geprüft nur für Verpackungsgruppe III.
- Die letzten Ziffern nennen das Baujahr - die Bauart darf beim Kauf nicht überaltert sein.
Welche Verpackungsgruppe braucht Ihr Stoff?
Die Verpackungsgruppe (VG) beschreibt den Grad der Gefahr und bestimmt, wie widerstandsfähig die Verpackung sein muss. Sie steht in Spalte 5 der Gefahrguttabelle und ist nicht frei wählbar, sondern dem Stoff fest zugeordnet.
Eine mit X geprüfte Verpackung darf immer auch niedrigere Gruppen aufnehmen, umgekehrt gilt das nicht. Für VG I brauchen Sie also zwingend eine X-Verpackung, während eine Z-Verpackung nur VG III abdeckt.
Wie stellt man eine ADR-Versandeinheit korrekt zusammen?
Eine zulässige Versandeinheit besteht aus geprüfter Innen- und Aussenverpackung, geeignetem Polster- und Saugmaterial sowie vollständiger Kennzeichnung. Alles muss der zugehörigen Verpackungsanweisung entsprechen, sonst ist der Versand nicht rechtskonform.
- Innenverpackung dicht verschliessen und gegen Verrutschen sichern.
- Bei Flüssigkeiten saugfähiges Material einlegen, das die gesamte Menge aufnehmen kann.
- Aussenkarton nach Bauartzulassung befüllen, Bruttomasse nicht überschreiten.
- Gefahrzettel (Rautenlabel) und UN-Nummer mit vorangestelltem u n aufbringen.
- Bei Kombiverpackungen die Anzahl Innenverpackungen der Prüfung einhalten.
Häufige Fragen
Was bedeutet UN-geprüft bei einer Verpackung?
Die Bauart hat die vorgeschriebenen Fall-, Stapel- und Dichtheitsprüfungen bestanden und trägt einen eingeprägten UN-Code. Nur solche Verpackungen sind für kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut zugelassen.
Wie erkenne ich die Verpackungsgruppe am Code?
Der Buchstabe nach dem Werkstoff verrät sie: X deckt VG I, II und III ab, Y die Gruppen II und III, Z nur die Gruppe III. Für hohe Gefahr (VG I) ist zwingend X nötig.
Darf ich eine Y-Verpackung für Verpackungsgruppe III nutzen?
Ja. Eine höher geprüfte Verpackung darf immer auch niedrigere Verpackungsgruppen aufnehmen. Y ist für VG II und III zugelassen, also auch für VG III geeignet.
Wie alt darf eine Gefahrgutverpackung sein?
Das Baujahr steht im UN-Code. Kunststoffverpackungen dürfen ab Herstellung meist maximal fünf Jahre verwendet werden, bei anderen Bauarten richten Sie sich nach der Zulassung und dem Zustand.
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